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Das FSJ ist eine praktische Hilfstätigkeit für junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren. Geregelt ist die Durchführung des FSJ durch das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres.
Es beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Die Dauer beträgt mindestens sechs und maximal zwölf Monate. In besonderen Fällen ist es möglich, das FSJ auf 18 Monate zu verlängern. Das FSJ wird ganztägig geleistet. In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden. Bis zum 18. Lebensjahr gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
binus vermittelt seit 2004 BewerberInnen in die Einsatzstellen möglichst nach deren Wünschen und Neigungen. Wir führen Bewerbungsgespräche durch, um zusammen mit den BewerberInnen geeignete Stellen zu finden.
Nach einer Vorstellung in der Einrichtung entscheidet die Einsatzstelle über die mögliche Zusammenarbeit. Es ist auch möglich, dass sich BewerberInnen direkt an die Einsatzstellen wenden. Wichtig ist dabei, dass binus als Träger Arbeitgeber der FSJ’lerInnen ist.
binus ist Träger des FSJ. Aufgaben des Trägers im FSJ sind die Vermittlung von jungen Menschen in die Einsatzstellen durch ein geeignetes Bewerbungsverfahren, die pädagogische Begleitung und Betreuung der FSJ’lerInnen während des Jahres, Kontaktpflege zu den Einrichtungen, den AnleiterInnen oder MentorInnen und den FSJ’lerInnen und die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen pädagogischen Begleitseminare. Die Durchführung des FSJ wird durch das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste geregelt.
Übernahme von Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung.
Wir zahlen ein monatliches Taschengeld.
Wir zahlen montaliche Sachbezugswerte.